Wärmeschutz-DIN erweitert

Blower Door im Einsatz

Um den zuvor genannten Aspekten der Notwendigkeit einer luftdichten Gebäudehülle Rechnung zu tragen, wurde die DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" um den Teil 7 im Sinne einer Vornorm erweitert. Dieser Teil der Norm beschäftigt sich mit der Thematik "Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen". Planungs- und Ausführungsempfehlungen. Die Norm gibt Hinweise auf zu verwendende Materialien, Ausführungen von Konstruktionen, die dichte Regelquerschnitte aufweisen, und Ausführungen zu Fugen und Durchdringungen. Weiterhin werden generelle Planungsempfehlungen und darüber hinaus auch Detailanschlüsse dargestellt. Ein weiterer, wesentlicher Punkt ist, daß über die bisherigen Forderungen der "gemäß dem Stand der Technik dauerhaft und luftundurchlässig" dicht zu schließenden Fugen nun auch zahlenmäßige Anforderungen an die Dichtheit von Gebäuden festgeschrieben sind. Es sind die Anforderungen für zwei Kenngrößen, die unterschiedliche Bezüge aufweisen, formuliert. Diese Kenngrößen sind allgemein unter den Bezeichnungen n50-Wert bzw. NBV50-Wert bekannt. In der Norm werden die Begriffe allerdings nicht explizit genannt. Es wird ausgeführt, daß bei Gebäuden mit natürlicher Lüftung, also Lüftung über Fenster und Türen, ein bezogen auf die Netto-Grundfläche maximaler Luftwechsel von 7,5 m³ /(m² h) bzw. bezogen auf das Raumluftvolumen ein maximaler Luftwechsel von 3/h bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa auftreten darf. Bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen (auch einfache Abluftanlagen) dürfen diese Werte 2,5 m³ /(m² h) bzw. 1/h nicht überschreiten. Um eine Größenordnung dieser Anforderungen zu vermitteln, sei hier ein Wert von 10,5 m³ /(m² h) bzw. 4,2/h genannt, der bei meßtechnischen Untersuchungen von über 130 Gebäuden unterschiedlicher Bauweise und Standzeit (der überwiegende Teil der Messungen wurde im Rahmen des AiF Forschungsprojektes Nr. 9579 durchgeführt), die in den letzten Jahren an der Universität Kassel durchgeführt wurden, als Mittelwert auftrat. Neu errichtete, mit Lüftungstechnik ausgerüstete Gebäude, bei denen in der Planungsphase die Luftdichtheitsproblematik bekannt und eine meßtechnische Überprüfung angekündigt war, erreichten einen mittleren Luftwechsel von 7 m³ /(m² h) bzw. 2,8/h bei einer Druckdifferenz von 50 Pa.