typische Leckagestellen

Blower Door im Einsatz

Insbesondere "Installationen" fallen mit einem Anteil von 100 % ins Gewicht, d. h. bei jedem untersuchten Gebäude wurde (mindestens) eine Undichtheit in einem Installationsbereich, i. d. R. eine Durchdringung, festgestellt. Für die Überprüfung der Gebäudedichtheit muß ein günstiger Zeitpunkt gewählt werden, und zwar ein Zeitpunkt, zu dem die luftdichtende Schicht weitestgehend erstellt ist. Die Baumaßnahmen dürfen allerdings nicht soweit fortgeschritten sein, daß bei unzureichender Dichtheit des Gebäudes keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. Weiterhin ist zu überlegen, ob nicht künftig mehrere Messungen an einem Objekt durchgeführt werden, und zwar jeweils nach Fertigstellung eines bestimmten Gewerks. Dieser Fall wird sicherlich dann auftreten, wenn eine Gewährleistung im Hinblick auf die Luftdichtheit der Konstruktion von dem Ausführenden gefordert wird. So ist es denkbar, daß der Planer in seiner Ausschreibung die Einhaltung der Grenzwerte fordert und das ausführende Unternehmen, z. B. der Elektro- oder Heizungsbranche, die eigenen Arbeiten separat kontrolliert. Diese Vorgehensweise wird sicherlich bei größeren Baumaßnahmen anzutreffen sein. Hierbei besteht natürlich auch die Möglichkeit, Teile eines Gebäudes meßtechnisch zu untersuchen. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle nimmt künftig eine sehr große Stellung ein. Diesem Umstand muß sowohl bei der Planung als auch bei der handwerklichen Ausführung Rechnung getragen werden. Nur auf der Basis einer durchdachten Planung sowohl hinsichtlich des Dichtheitskonzepts in den Bauteilflächen als auch der Detailanschlüsse können die heute gestellten Anforderungen eingehalten werden. Darüber hinaus ist es natürlich von entscheidender Bedeutung, eine sehr hochwertige handwerkliche Ausführung umzusetzen.