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Informationen

Der Energieausweis für Gebäude

Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) ist seit 1.5.2014 in Kraft.
Damit wurde die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude zur Pflicht.

Bedarfs- oder verbrauchsabhängig - welche Wahlmöglichkeit haben Sie?
Für Gebäude ab fünf Wohnungen besteht die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
Für Wohngebäude bis zu 4 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, sind nur Bedarfsausweise zulässig.
Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.August 1977 erreicht wird. Allerdings ist der Arbeitsaufwand für den Nachweis der WSVO 1977, dem Ausstellen des Bedarfsausweises identisch, oder sogar höher.

Ausweis für Nichtwohngebäude - bedarfs- oder verbrauchsabhängig?
Der Ausweis ist bei Vermietung und Verkauf Pflicht.
Es besteht weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- oder verbrauchsabhängigem Ausweis.