SATZUNG

Auszug aus der G r ü n d u ng s s a t z u n g der Stiftung Wohnen in Erlangen

Präambel
In dem Bestreben, gesellschaftspolitischer Verantwortung gerecht zu werden und einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben zu leisten, errichten wir eine Stiftung zur Entwicklung nachhaltiger Wohnbaukonzepte die im Einklang mit Natur und Umwelt sinnvolle Perspektiven schaffen, insbesondere auch für behinderte und benachteiligte Menschen mit der nachfolgenden Satzung:

Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wohnbau
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Entwicklung nachhaltiger Wohnbaukonzepte, die Lebensperspektiven im Einklang mit Natur und Umwelt sichern
Errichten von qualifizierten und umweltfreundlichen Wohnumfeld insbesondere auch für behinderte Menschen
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(4) Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Absatz 2 fördern




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