STIFTUNGSZWECK

In dem Bestreben, gesellschaftspolitischer Verantwortung gerecht zu werden und einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben zu leisten, errichten wir eine Stiftung zur Entwicklung, Errichtung und Erhalt von qualitativ hochwertigen Wohnbauten.

Zweck der Stiftung ist neben der Förderung von Wohnbau auch die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

Entwicklung von Qualitätsmaßstäben von Wohnraumkonzepten

Neubau und Sanierung von nachhaltig nutzbarem Wohnraum


Entwicklung von Lebensperspektiven und sinnvollen Tätigkeitsfeldern im Einklang mit Natur und Umwelt

Errichten von qualifizierten und umweltfreundlichen Arbeitsplätzen insbesondere für behinderte Menschen


Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln ähnliche Maßnahmen fördern