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Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist seit 1.10.2007 in Kraft. Damit wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude ab dem 01. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht.
Bedarfs- oder verbrauchsabhängig - wie lange gibt es die Wahlmöglichkeit? Bis 1.10.2008 besteht für Wohngebäude eine uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Verfahren. Für Gebäude ab fünf Wohnungen bleibt die Wahlfreiheit bestehen. Für Wohngebäude bis zu 4 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, sind ab dem 1.10.2008 nur noch Bedarfsausweise zulässig. Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.August 1977 erreicht wird.
Ausweis für Nichtwohngebäude - bedarfs- oder verbrauchsabhängig? Der Ausweis wird ab 1.7.2009 bei Vermietung und Verkauf zur Pflicht. Es besteht weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- oder verbrauchsabhängigem Ausweis.
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