ANLIEGEN
Stiften Sie Freude und Lebensperspektiven!

Wir unterstützen Wohnbauprojekte auf der ganzen Welt.

Durch Ihre Zustiftung oder Ihr Vermächtnis schaffen Sie einen bleibenden Wert, der unseren Stiftungszweck über das eigene Leben hinaus dauerhaft unterstützt.

Stiftung Wohnen
Die Stiftung Wohnen wird nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung gegründet. Bei der Regierung von Mittelfranken wird die Anerkennung als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts angestrebt. Gleichzeitig wird beim Finanzamt der Antrag auf Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit gestellt. Zuwendungen werden deshalb frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sein. Spenden sind einkommens- und körperschaftssteuerfrei.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Die Stiftung wird unter staatlicher Aufsicht stehen, wodurch die Erfüllung des Stiftungszweckes überwacht wird. Ein Stiftungsrat, mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, berät und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand und die Geschäftsführung.

Ziele und Aufgaben der Stiftung
Ziel und Aufgabe der Stiftung Wohnen ist die Förderung von Wohnbau. Insbesondere fördert sie auch die Bereitstellung von integrativen Wohn- und Arbeitsplätzen.