FRAGEN

Wollen Sie eine langfristige oder kurzfristige Wirkung erzielen?
Wenn Sie überzeugt sind, dass ein soziales Problem eine langfristige Lösung erfordert und wenn Sie unsere Institution dauerhaft unterstützen möchten, ist die Form der Zustiftung ideal. Die Spende wiederum ist das Mittel der Wahl, um kurzfristig zu helfen und die tägliche Arbeit der Stiftung zu finanzieren: Was nützt eine Zustiftung von 50.000 Euro auf dem Konto, wenn das Geld dringend für ein aktuelles Projekt benötigt wird?

Wollen Sie die Kontrolle über die Mittelverwendung behalten?
Im gemeinnützigen Sektor gibt es kaum Kennzahlen, an denen sich eine erfolgreiche und effiziente Verwendung der Mittel messen lässt – Vertrauen ist eine wichtige Größe. Die größte Sicherheit, dass Ihr Geld in Ihrem Sinne verwendet wird, bietet Ihnen die direkte Teilnahme an der Stiftung.

Möchten Sie „nur“ Geld geben oder auch Ideen, Zeit und Wissen?
Zu stiften bedeutet häufig, in seinem Leben neue Betätigungsfelder zu erschließen, sich aktiv für einen gemeinnützigen Zweck einzusetzen. Spenden und zustiften hat demgegenüber häufig einen eher passiven Charakter. Auch eine Spende lässt sich mit dem persönlichen Engagement verbinden.

Wie wichtig ist es, dass das übertragene Vermögen erhalten bleibt?
Den Erhalt des übertragenen Vermögens kann nur eine Stiftung garantieren. Vor allem wenn es um Immobilien, Unternehmensanteile oder eine Sammlung geht, ist eine selbständige Stiftung der beste Weg.

Soll mit der Zuwendung der eigene Name verbunden werden?
Viele Wohltätigkeitsorganisationen veröffentlichen die Namen ihrer Großspender, um ihre Dankbarkeit öffentlich zu dokumentieren. Die beste Möglichkeit, Ihren Namen langfristig mit guten Taten zu verbinden, bietet Ihnen unsere Stiftung.
Auf Wunsch behandeln wir aber die Zustiftung auch vertraulich.

Wie wichtig sind steuerliche Effekte?
Wer größere Beträge einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung stellen möchte, hat mit der Stiftung das geeignete Instrument. In der Gründungspahse der Stiftung – gleich ob selbständig oder unselbständig – können bis zu 307.000 EUR steuerlich geltend gemacht werden. Eine Zustiftung zu einer seit längerem bestehenden Stiftung wird demgegenüber steuerlich behandelt wie eine Spende.