STEUERLICHE ASPEKTE
Steuerliche Aspekte


Abzüge anlässlich der Neugründung einer Stiftung können Privatpersonen innerhalb der ersten 12 Monate einen Betrag von bis zu 307.000 Euro steuerlich wirksam dem Grundstock einer Stiftung zuführen. Dieser Betrag kann entweder komplett im Jahr der Stiftungsgründung oder flexibel innerhalb von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Privatpersonen und Unternehmen jährlich 20.450 Euro steuerlich wirksam einer gemeinnützigen Stiftung zuführen. Diese Regelung gilt explizit nur für gemeinnützige Stiftungen. Zusätzlich zu den genannten Steuervorteilen für Stiftungen können Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen in Höhe von bis zu 5% des zu versteuernden Einkommens pro Jahr abgesetzt werden. Zuwendungen an Körperschaften, die mildtätigen, wissenschaftlichen oder als besonders förderungswürdig anerkannten kulturellen Zwecken gewidmet sind, können sogar in Höhe von bis zu 10% des zu versteuernden Einkommens geltend gemacht werden.